Eine schöne Idee für kleine Aktionen, aber auch als Teil größerer Blockaden: Ein Mensch geht mit einem Holzrahmen in Autogröße auf der Straße oder an anderen Orten und zeigt damit, wie viel Platz autofahrende Menschen einnehmen. Machen das mehrere nebeneinander, entsteht ein deutlicher Effekt.
Ein Gegenstand, der zu groß ist, um auf dem Gehweg sicher transportiert werden zu können, muss laut Straßenverkehrsordnung auf der Straße transportiert werden. Gehzeuge sind solche Gegenstände. Sie dienen der Information über die Verkehrswende und verdeutlichen den Flächenverbrauch eines Automobils.
§ 25 StVO Fußgänger*innen
(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.